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   BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81   

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BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81 (https://dejure.org/1982,2690)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1982 - 2 C 13.81 (https://dejure.org/1982,2690)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1982 - 2 C 13.81 (https://dejure.org/1982,2690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit einer nahen Angehörigen bei einer Heilmaßnahme - Kostenlose Behandlung naher Angehöriger - Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn als Rechtsgrundlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71

    Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81
    Der Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit einer nahen Angehörigen bei einer Heilmaßnahme ist rechtsgültig (Bestätigung von BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]; wie BVerwG 2 C 23.81).

    Frühere Urteile des Berufungsgerichts und auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]), in denen die Regelung in Nr. 3 Abs. 8 BhV für rechtsfehlerfrei gehalten wurde, seien von einer Verkehrssitte unter Ärzten ausgegangen, nahe Angehörige unentgeltlich zu behandeln.

    Dies hat bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 25. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]) entschieden.

    Hinsichtlich des Umfangs und der Ermittlung der Unkosten gelten die Ausführungen im Urteil vom 25. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71] [105]); die einengende Neufassung der Nr. 3 Abs. 8 Satz 2 BhV durch die Änderung vom 11. Februar 1975 (GMBl. S. 106) betrifft noch nicht den vorliegenden Fall.

  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 46.72

    Umfang der Rechte einer Krankenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81
    Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen - BhV - in der hier maßgebenden Fassung vom 28. Oktober 1965 (GMBl. S. 383) konkretisieren diese Für Sorgepflicht im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Beamten, indem sie die Ausübung des Ermessens der zur Erfüllung der Fürsorgepflicht auf diesem Gebiet berufenen Stellen zentral binden (vgl. BVerwGE 19, 10 [16]; 21, 264 [267]; 22, 160 [163]; 34, 278 [280]; Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17 - ZBR 1975, 150 f.]).

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung eines in Anwendung der Beihilfevorschriften erlassenen Verwaltungsaktes erstreckt sich im wesentlichen darauf, ob er mit diesen Vorschriften in Einklang steht und ob sich die Beihilfevorschriften in ihrer Auswirkung auf den konkreten Einzelfall in den Grenzen des dem Dienstherrn eingeräumten Konkretisierungsermessens halten, insbesondere ob eine Beschränkung oder ein Ausschluß der Beihilfe mit der Fürsorgepflicht und dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist (vgl. BVerwGE 32, 352 [354] mit Nachweisen; Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 03.06.1965 - VIII C 170.63
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81
    Eine solche Verkehrssitte habe das Bundesverwaltungsgericht auch bereits in dem zur früheren Rechtslage ergangenen Urteil vom 3. Juni 1965 - BVerwG 8 C 170.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 2 BhV Nr. 1 = RiA 1966, 134) angenommen.

    Sie geht allerdings ebenso wie das Urteil des 8. Senats vom 3. Juni 1965 - BVerwG 8 C 170.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 2 BhV Nr. 1 = RiA 1966, 134) vom Bestehen einer Verkehrssitte der unentgeltlichen persönlichen Heilbehandlung naher Angehöriger aus; dagegen hat hier das Berufungsgericht festgestellt, daß jedenfalls in dem hier maßgeblichen Jahr 1972 eine Verkehrssitte der unentgeltlichen zahnärztlichen Behandlung von Geschwistern nicht (mehr) bestand.

  • BVerwG, 20.08.1969 - VI C 130.67

    Antrag auf Beihilfe für eine Brille - Anspruch auf Gewährung der Beihilfe für

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung eines in Anwendung der Beihilfevorschriften erlassenen Verwaltungsaktes erstreckt sich im wesentlichen darauf, ob er mit diesen Vorschriften in Einklang steht und ob sich die Beihilfevorschriften in ihrer Auswirkung auf den konkreten Einzelfall in den Grenzen des dem Dienstherrn eingeräumten Konkretisierungsermessens halten, insbesondere ob eine Beschränkung oder ein Ausschluß der Beihilfe mit der Fürsorgepflicht und dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist (vgl. BVerwGE 32, 352 [354] mit Nachweisen; Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81
    Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen - BhV - in der hier maßgebenden Fassung vom 28. Oktober 1965 (GMBl. S. 383) konkretisieren diese Für Sorgepflicht im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Beamten, indem sie die Ausübung des Ermessens der zur Erfüllung der Fürsorgepflicht auf diesem Gebiet berufenen Stellen zentral binden (vgl. BVerwGE 19, 10 [16]; 21, 264 [267]; 22, 160 [163]; 34, 278 [280]; Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17 - ZBR 1975, 150 f.]).
  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81
    Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen - BhV - in der hier maßgebenden Fassung vom 28. Oktober 1965 (GMBl. S. 383) konkretisieren diese Für Sorgepflicht im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Beamten, indem sie die Ausübung des Ermessens der zur Erfüllung der Fürsorgepflicht auf diesem Gebiet berufenen Stellen zentral binden (vgl. BVerwGE 19, 10 [16]; 21, 264 [267]; 22, 160 [163]; 34, 278 [280]; Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17 - ZBR 1975, 150 f.]).
  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81
    Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen - BhV - in der hier maßgebenden Fassung vom 28. Oktober 1965 (GMBl. S. 383) konkretisieren diese Für Sorgepflicht im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Beamten, indem sie die Ausübung des Ermessens der zur Erfüllung der Fürsorgepflicht auf diesem Gebiet berufenen Stellen zentral binden (vgl. BVerwGE 19, 10 [16]; 21, 264 [267]; 22, 160 [163]; 34, 278 [280]; Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17 - ZBR 1975, 150 f.]).
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81
    Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen - BhV - in der hier maßgebenden Fassung vom 28. Oktober 1965 (GMBl. S. 383) konkretisieren diese Für Sorgepflicht im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Beamten, indem sie die Ausübung des Ermessens der zur Erfüllung der Fürsorgepflicht auf diesem Gebiet berufenen Stellen zentral binden (vgl. BVerwGE 19, 10 [16]; 21, 264 [267]; 22, 160 [163]; 34, 278 [280]; Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17 - ZBR 1975, 150 f.]).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 23.81

    Nahe Angehörige - Persönliche Tätigkeit bei Heilmaßnahme - Ausschluss der

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81
    Der Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit einer nahen Angehörigen bei einer Heilmaßnahme ist rechtsgültig (Bestätigung von BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]; wie BVerwG 2 C 23.81).
  • BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 10/70

    Anspruch auf Festsetzung einer beamtenrechtlichen Beihilfe für die Zahlung von

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81
    Dieser lasse sich entnehmen, daß es eine Verkehrssitte, nahe Angehörige grundsätzlich kostenlos zu behandeln, im zahnärztlichen Berufsstand jedenfalls seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 1971 (BSGE 33, 158) nicht mehr gebe.
  • VG Karlsruhe, 22.04.2010 - 9 K 1088/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei Behandlung durch Angehörige

    19 Die Norm verstößt entgegen der Auffassung des Klägers nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. zum Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen: BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Beschl. v. 20.12.1990 - 2 B 129/90 -, DVBl. 1991, 641; Beschl. v. 02.07.1990 - 2 B 12/90 -, JURIS; Beschl. v. 07.06.1989 - 2 B 74.89 -, unveröff.; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 13/81 -, JURIS; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 23/81 -, DÖD 1982, 230; Urt. v. 25.10.1972 - VI C 5.71 -, BVerwGE 41, 101; BayVerfGH, Entsch.

    Die gilt zwar insbesondere, aber nicht nur bei einer Behandlung durch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Kinder, also bei besonders engen familiären Bindungen, bei denen sogar eine gesetzliche Unterhaltspflicht in Betracht kommen kann und eine Leistungspflicht einer etwa bestehenden privaten Krankenversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. g der Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherer (MB/KK 2009) nicht besteht (BVerwG, Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 13/81 -, JURIS; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 23/81 -, DÖD 1982, 230; Beschl. v. 02.07.1990 - 2 B 12/90 -, JURIS; BGH, Urt. v. 21.02.2001 - IV ZR 11/00 -, VersR 2001, 576 "nicht unüblich").

    Ebenso wenig fernliegend ist eine Behandlung ohne Honorarforderung oder eine Beschränkung des Honorars auf den Erstattungsbetrag bei einer persönlichen Behandlung durch Geschwister (BVerwG, Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 13/81 -, JURIS; Hamb. OVG, Beschl. v. 19.09.2003 - 1 Bf 180/02 -, DÖD 2004, 279; Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Petition 14/2534, LT-Drs.

    Mit der Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit - hier von Geschwistern - trägt der Verordnungsgeber in Ausübung des ihm bei der Konkretisierung der gesetzlichen Fürsorgepflicht zustehenden Ermessens unter zulässiger Berücksichtigung von Praktikabilitätsgründen und zulässig typisierend der Schwierigkeit Rechnung, die anderenfalls mit der Überprüfung der Ernsthaftigkeit der (vollen) Honorarforderung unter Geschwistern unausweichlich verbunden wäre, und vermeidet es, im Einzelfall in einer mit den Grundsätzen und Zielen des Beihilferechts nicht zu vereinbarenden Weise in die Privatsphäre des Beihilfeberechtigten eindringen zu müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1972 - VI C 5.71 -, BVerwGE 41, 101; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 13/81 -, JURIS; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 23/81 -, DÖD 1982, 230).

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 23.81

    Ersatzkassenpraxis - Beteiligter Arzt - Behandlung von Familienangehörigen -

    In der mit Urteil vom 27. Februar 1979 - Nr. 387 III 76 - entschiedenen Sache (Urteil des erkennenden Senats vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 13.81 -), in der es um zahnärztliche Leistungen des Bruders eines Beihilfeberechtigten ging, sei das Berufungsgericht aufgrund einer von ihm eingeholten amtlichen Auskunft der Bayerischen Landeszahnärztekammer schon einmal zu der Überzeugung gelangt, daß die den angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Berufungsgerichts zugrunde gelegte Verkehrssitte nicht (mehr) bestehe, und habe deshalb der auf Gewährung von Beihilfe gerichteten Klage stattgegeben.

    Wie der Senat im Urteil vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 13.81 - entschieden hat, liegt die Möglichkeit einer unentgeltlichen Behandlung oder einer Beschränkung der Honorarforderung auf das von dritter Seite Erstattete auch unter Geschwistern nicht so fern, daß sie als sachlicher Grund für eine dem Regelfall gegenüber unterschiedliche Regelung ausscheiden müßte.

  • BVerwG, 11.10.1990 - 2 B 109.90

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hält den Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilbehandlung in ständiger Rechtsprechung mit höherrangigem Recht für vereinbar (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]; Urteile vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 13.81 - und - BVerwG 2 C 23.81 - ZBR 1983, 206>; Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.89 - und vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 -).
  • BVerwG, 07.06.1989 - 2 B 74.89

    Zulassung der Revision - Klärungsbedürftigkeit der Frage der Rechtsgültigkeit der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen den Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilbehandlung mit höherrangigem Recht für vereinbar erklärt (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]; Urteile vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 13.81 - und - BVerwG 2 C 23.81 - ZBR 1983, 206>).
  • BVerwG, 06.07.1982 - 2 B 93.82
    Überdies hat das Bundesverwaltungsgericht selbst für den Fall nachgewiesener Aufwendungen entschieden (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]) und soeben erst in seinen Urteilen vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81, BVerwG 2 C 13.81 - bestätigt, daß der grundsätzliche Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilmaßnahme rechtsgültig ist; es ist kein Grund dafür ersichtlich, daß die Rechtsgültigkeit des entsprechenden Ausschlusses im Falle der Pflege durch nahe Angehörige (Nr. 4 Ziff. 4 Satz 3 BhV) anders zu beurteilen sein könnte.
  • VG Regensburg, 26.01.1994 - RO 1 K 93.1842

    Gewährung von Beihilfe für zahnärztliche Behandlung durch einen nahen

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